Begleitende Kontrolle
Die begleitende Kontrolle als eine delegierbare Bauherrnfunktion im Sinne einer unabhängigen Kontrollinstanz umfasst in der Generalplan GmbH folgende zentrale Tätigkeiten:
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Prüfung
Eine umfassende Prüfung respektive unmittelbare Nachkontrolle der zur geordneten Abwicklung eines Projektes zu erstellenden Unterlagen. Diese reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zur Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle. -
Entscheidungsprozesse
Beratung und Aufbereitung von Entscheidungsprozessen, die sich aus der gewonnenen Einsicht und Erfahrung am Projekt ergeben, aus der Sicht der Begleitenden Kontrolle als ‚nicht-operativ-tätigen' Projektbeteiligten. -
Anwendungszeitraum
Die Begleitende Kontrolle findet Anwendung in den Projektphasen von der Projektvorbereitung, der Planung bis hin zur Ausführung und dem Projektabschluss.